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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
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Bauangelegenheit: Erhebungsbogen Abgangsstatistik Lorch
Bild von Frau Bader Öffnungszeiten

Frau Bader Stadtbauamt - Lorch - Zimmer 1.2 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 35

Antragstellung:
Unterlagen:
Informationen: Für eine Bauvoranfrage, ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren sind bestimmte Bauvorlagen nach der Verfahrensverordnung der Landesbauordnung Baden-Württemberg mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zur Erstellung von Bauunterlagen (Bauplänen) müssen Architekten und Ingenieure herangezogen werden, die aufgrund des Architektengesetzes beziehungsweise des Ingenieurgesetzes dazu berechtigt sind. Die benötigten Vordrucke können kostenlos unter dem jeweiligen Stichwort von unserer Homepage heruntergeladen werden. (Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Bauantrag.)
Gebühren: Die Höhe der Gebühren ist abhängig von den Baukosten und der Art des Verfahrens.

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