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Sonstiges: Beglaubigung Kopie Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Das Originalschriftstück von dem eine oder mehrere beglaubigte Kopien gemacht werden sollen, muss persönlich vorgelegt werden.
Unterlagen: Originalschriftstück, Personalausweis
Informationen: Für eine Beglaubigung können Sie sich auch an die Stelle wenden, die das Originalschriftstück ausgestellt hat. Denn grundsätzlich kann jede Behörde Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen.
Gebühren: 3,00 €; jede weitere vom gleichen Original 0,50 €.
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