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Steuerangelegenheiten: Steuerliches Nichtgetrenntleben Mitteilung Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Muss schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde eingereicht werden.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Mit diesem Formular bestätigen Sie und Ihr Ehepartner, dass sie wahrheitsgemäß von Ihrem Ehepartner nicht im Sinne des Einkommensteuergesetzes dauernd getrennt leben. Hierfür müssen Sie folgende Tatbestände erfüllen: es besteht eine eheliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern, beide Ehepartner führen einen gemeinsamen Haushalt, die Wirtschaftsführung beider Ehegatten ist nicht getrennt, die eheliche Trennung ist nicht für längere Zeit beabsichtigt.
Gebühren: ---
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