STADT
E-BÜRGERDIENSTE
AKTUELL
KULTUR
TOURISMUS
WIRTSCHAFT
HILFE
impressum
kontakt
hinweis

rat + tat finden auf:
link zu myLORCHportal
Das Logo der Stadt Lorch mit Link zur Startseite.


Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
Telefon: (0 71 72) 18 01-0 • Fax: (0 71 72) 18 01-59
e-mail: info@stadt-lorch.de
Inhaltsverzeichnis Webangebot der Stadt Lorch

Anliegen und Bedürfnisse



Alle Informationen auf einen Blick:

nach einem Bedürfnis suchen oder zurück zur Auswahl


Steuerangelegenheiten: Getrenntleben dauerhaftes Erklärung Lorch
Bild von Frau Meschke Öffnungszeiten

Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18

Antragstellung: Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Mit diesem Formular bestätigen Sie und Ihr Ehepartner, dass sie wahrheitsgemäß von Ihrem Ehepartner im Sinne des Einkommensteuergesetzes dauernd Getrenntlebend. Hierfür müssen Sie folgende Tatbestände erfüllen: es besteht keine eheliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern, beide Ehepartner führen einen getrennten Haushalt, die Wirtschaftsführung beider Ehegatten ist getrennt, die eheliche Trennung ist beabstichtigt.
Gebühren: ---

>> Formular ausfüllen und drucken
>> Formular ausfüllen und absenden

AuswählenZurück zur Auswahl

Infologo    Infos zu PDF-Formularen      Infologo    Infos zur digitalen Signatur


FreeFind bei Lorch
Link auf eine Seite, die alle neuen Seiten der Stadt Lorch aufzeigt.Link auf die Sitemap von Stadt Lorch.
druckversion
monitorversion
Copyright 2004
Button von W3C für korrektes XHTML
Button von W3C für korrektes CSS
Button von WAI für WAI Konformität