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Steuerangelegenheiten: Getrenntleben dauerhaftes Erklärung Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Mit diesem Formular bestätigen Sie und Ihr Ehepartner, dass sie wahrheitsgemäß von Ihrem Ehepartner im Sinne des Einkommensteuergesetzes dauernd Getrenntlebend. Hierfür müssen Sie folgende Tatbestände erfüllen: es besteht keine eheliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern, beide Ehepartner führen einen getrennten Haushalt, die Wirtschaftsführung beider Ehegatten ist getrennt, die eheliche Trennung ist beabstichtigt.
Gebühren: ---
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