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Bauangelegenheit: Baurechtliche Auskünfte Lorch
Frau Bader Stadtbauamt - Lorch - Zimmer 1.2 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 35
Antragstellung:
Unterlagen: Für eine Bauvoranfrage, ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren sind bestimmte Bauvorlagen nach der Verfahrensverordnung der Landesbauordnung Baden-Württemberg mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zur Erstellung von Bauunterlagen (Bauplänen) müssen Architekten und Ingenieure herangezogen werden, die aufgrund des Architektengesetzes beziehungsweise des Ingenieurgesetzes dazu berechtigt sind. Die benötigten Vordrucke können kostenlos unter dem jeweiligen Stichwort von unserer Homepage heruntergeladen werden.
Informationen: Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg grundsätzlich genehmigungspflichtig oder kenntnisgabepflichtig. Die für das Stadtgebiet Lorch zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Ostalbkreis, Kreisbauamt, Oberbettringer Str. 166, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Anträge können über die Stadt Lorch beim Kreisbauamt eingereicht werden. Das Kreisbauamt erteilt dann baurechtliche Auskünfte, Bauvorbescheide und Baugenehmigungen.
baurechtliche Auskünfte:
Das Kreisbauamt erteilt baurechtliche Auskünfte auf schriftliche Anfrage. Die Anfragen können über die Stadt Lorch eingereicht werden.
Gebühren: Die Höhe der Gebühren ist abhängig von den Baukosten und der Art des Verfahrens.
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