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Meldeangelegenheiten: Kinderreisepass Ausstellung Lorch
Herr Latzko Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 17
Antragstellung: Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
oder
Antragstellung durch den sorgebrechtigten Elternteil (Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsnachweis vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
oder
Antragstellung durch den Vormund (Ausweis oder Pass und Bestallungsurkunde vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Kinder ab 10 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich zur Unterschrift erscheinen.
Unterlagen: Geburts- und Abstammungsurkunde.
1 Passfoto biometrietauglich
Achtung: Bei Reisen in einige Länder gelten besondere Vorschriften.
Bei Umsiedlern zusätzlich Vertriebenenausweis und übersetze Geburtsurkunde.
Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetze Geburtsurkunde.
Informationen: Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Der Kinderreisepass ist der Nachfolger des Kinderausweises. Der alte grüne Kinderausweis wird nicht mehr verlängert.
Gebühren: 13,00 €
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