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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
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Anliegen und Bedürfnisse



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Steuerangelegenheiten: Lohnsteuerkarte Ausstellung Lorch
Bild von Frau Meschke Öffnungszeiten

Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18

Antragstellung: Kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Im September jeden Jahres bekommen Sie automatisch von der zuständigen Meldebehörde die für das darauffolgende Jahr gültige Lohnsteuerkarte zugestellt. Haben Sie keine Lohnsteuerkarte erhalten oder beginnen nun eine neue Tätigkeit oder kehren in die Berufswelt zurück, können Sie einfach eine Lohnsteuerkarte beantragen. Lohnsteuerkarten können für Jugendliche ab 13 Jahren ausgestellte werden, hierzu benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Kommt Ihnen die für das kommende Jahr gültige Lohnsteuerkarte abhanden, können Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen, die jedoch gebührenpflichtig ist.
Gebühren: 5,00 € für eine Ersatzlohnsteuerkarte

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