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Meldeangelegenheiten: Auskunftssperre Melderegister Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Sie müssen einen Antrag stellen und bei der Antragstellung Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache gestellt werden.
Unterlagen: Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass), im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses.
Informationen: Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft über Sie erteilt. Bei einer Auskunftssperre darf eine Auskunft im übrigen nur erteilt werden, wenn das Interesse des Auskunftsuchenden Ihr Interesse an der Verweigerung der Auskunft überwiegt.
Gebühren: ---
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