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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
Telefon: (0 71 72) 18 01-0 • Fax: (0 71 72) 18 01-59
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Anliegen und Bedürfnisse



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Meldeangelegenheiten: Übermittlungssperre Melderegister Lorch
Bild von Frau Meschke Öffnungszeiten

Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18

Antragstellung: Muss schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde eingereicht werden.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Mit diesem Formular beantragen Sie, dass eine Übermittlungssperre in Ihre Daten eingetragen werden, die es untersagt Ihre Daten an die Presse oder an Parteien weiterzugegeben. Die Meldebehörde beachtet den Widerspruch solange, bis er von Ihnen zurückgenommen wird. Nach einem Umzug müssen Sie gegenüber der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts eine neue Erklärung abgeben, wenn Sie auch dort die Veröffentlichung Ihrer Daten verhindern möchten. Der Widerspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Gebühren: ---

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