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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
Telefon: (0 71 72) 18 01-0 • Fax: (0 71 72) 18 01-59
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Anliegen und Bedürfnisse



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Standesamtsangelegenheiten: Ahnenforschung Waldhausen
Bild von Frau Kaiser/Rossmann Öffnungszeiten

Frau Kaiser/Rossmann Geschäftsstelle Waldhausen - Waldhausen - Zimmer - Telefon (0 71 72) 18 01 - 81

Antragstellung: schriftlich oder persönlich
Zuständig für die Stadtteile Lorch, Oberkirneck und Unterkirneck ist das Standesamt Lorch, für die Stadtteile Waldhausen, Weitmars und Rattenharz das Standesamt Lorch-Waldhausen.
Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Nachweis der Abstammung
Informationen: Berechtigt sind nur Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Gebühren: zwischen 20,00 € und 60,00 €, je nach Fall und benötigten Unterlagen
Bei Zusendung der Unterlagen sind die Gebühren vorab auf eines der nachfolgend genannten Konten der Stadtkasse Lorch unter dem Begriff Standesamtsgebühren zu überweisen:
Kreissparkasse Lorch, Nr. 440900564 (BLZ 614 500 50)
Volksbank Schwäbisch Gmünd, Nr. 20211007 (BLZ 613 901 40)
Volksbank Rems eG, Nr. 285100017 (BLZ 602 901 10)
Nach Eingang des Betrags erhalten Sie die Unterlagen zugesandt.

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