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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
Telefon: (0 71 72) 18 01-0 • Fax: (0 71 72) 18 01-59
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Anliegen und Bedürfnisse



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Meldeangelegenheiten: Zweitwohnsitz Abmeldung Lorch
Bild von Frau Meschke Öffnungszeiten

Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18

Antragstellung: Muss innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Nebenwohnung erfolgen. Kann schriftlich erfolgen.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Wer aus seiner Nebenwohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (am bisherigen oder am neuen Wohnort) abzumelden. Die Adresse Ihres Wohnungsgebers müssen Sie auf jeden Fall angeben können.
Gebühren: ---

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