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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
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Meldeangelegenheiten: Abmeldung Waldhausen
Bild von Frau Gröner Öffnungszeiten

Frau Gröner Geschäftsstelle Waldhausen - Waldhausen - Zimmer - Telefon (0 71 72) 18 01 - 82

Antragstellung: Muss innerhalb 1 Woche nach Auszug erfolgen
Kann schriftlich erfolgen, persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Unterlagen: Ausgefülltes und eigenhändig unterzeichnetes Abmeldeformular,
Personalausweis, Pass oder Kinderausweis für alle abzumeldenden Personen
Informationen: Wer aus seiner Hauptwohnung auszieht, muss sich seit 1. Juni 2004 nicht mehr abmelden. Eine Abmeldung ist lediglich beim Nebenwohnsitz oder beim Umzug ins Ausland erforderlich. In diesen Fällen muss man sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde unter Angabe der neuen Wohnung abmelden. Die Adresse Ihres Wohnungsgebers müssen Sie auf jeden Fall angeben können.
Gebühren: € 0,00

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