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Meldeangelegenheiten: Hauptwohnung Wechsel Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Jeder Wechsel der Hauptwohnung muss der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde innerhalb einer Woche schriftlich mitgeteilt werden.
Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Informationen: Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Die übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die im Laufe eines Kalenderjahres zeitlich überwiegend benutzte Wohnung. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehung ist für den Ort der Hauptwohnung nur dann entscheidend, wenn keine von mehreren Wohnungen die zeitlich überwiegend benutzt ist.
Gebühren: ---
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