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Zahlungsangelegenheiten: Vollstreckung Lorch
Frau Florschütz Stadtkasse - Lorch - Zimmer 0.2 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 27
Antragstellung:
Unterlagen:
Informationen: Vollstreckung wird eingeleitet, wenn auf die Mahnung keine Reaktion (Zahlung, Anruf, Stundungsantrag, und so weiter) erfolgt. Die Vollstreckung kann in unterschiedlichen Formen vollzogen werden.
Gebühren: Vollstreckungskosten (wird vom Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt)
Pfändungsgebühr (richtet sich nach Höhe der Forderung)
Auslagen (Postgebühren, Formulare)
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