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Meldeangelegenheiten: Ummeldung Lorch
Frau Meschke Ordnungsamt - Lorch - Zimmer 0.1 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 18
Antragstellung: Muss innerhalb einer Woche nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen. Ummeldung kann schriftlich erfolgen. Sie müssen jedoch auch Ihre Anschrift auf dem Personalausweis geändert lassen.
Unterlagen: Ausgefülltes Ummeldeformular, gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis) für alle umzumeldenden Personen,
Informationen: Wer innerhalb eines Ortes umzieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde unter Angabe der neuen Wohnung umzumelden. Die Adresse Ihres Wohnungsgebers müssen Sie auf jeden Fall angeben können.
Gebühren: ---
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