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Stadtverwaltung Lorch • Hauptstraße 19 • 73547 Lorch
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Steuerangelegenheiten: Grundsteuer Eigentumswechsel Lorch
Bild von Frau Aichholz Öffnungszeiten

Frau Aichholz Steuer- und Liegenschaftsamt - Lorch - Zimmer 2.6 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 23

Antragstellung: Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer bei Eigentumswechsel während des Jahres Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres bleibt.
Unterlagen: Grundlage für Steuerübergang beziehungsweise Steuerfortschreibung ist die Bewertung des Finanzamtes (Grundsteuermessbescheid).
Informationen: Bei Eigentumswechsel während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung.
Bitte teilen Sie uns bei einem Eigentumswechsel den Stand des Wasserzählers mit. Denn sollten Sie dies versäumen, haften Sie als ehemaliger Eigentümer weiterhin für die Bezahlung des Grundpreises und des vom Wasserzähler angezeigten Verbrauchs.
Gebühren: -

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