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Zahlungsangelegenheiten: Mahnwesen Lorch
Frau Florschütz Stadtkasse - Lorch - Zimmer 0.2 - Telefon (0 71 72) 18 01 - 27
Antragstellung:
Unterlagen:
Informationen: Die Mahnung wird automatisch erstellt, sobald der Zahlungs-/Fälligkeitstermin nicht eingehalten wird.
Gebühren: Die Mahngebühr beträgt: 0,5 % des Mahnbetrags, aber mindestens 4,00 € höchstens jedoch 75,00 €.
Säumniszuschlag: Der Säumniszuschlag beträgt: jeden angefangenen Monat 1 % auf die 50 teilbaren Beträge der abgerundeten Hauptschuld.
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